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Die Massengräber

The Reality of Culture & Media in Iraq after April 9, 2003.

Report of: Writers without Borders

Die Orientierungslosigkeit der Linken in der Irak-Frage

Bemerkungen zum Beitrag von Prof. Norman Paech in der „internationalen Konferenz zum 5.Jahrestag des Krieges - Irak: Alternativen zu Krieg und Besatzung“.


Faleh Saleh

März 2008

 

 

Herr Prof. Norman Paech ist Völkerrechtsexperte und außenpolitischer Sprecher der Fraktion der Linken. Er war einer der Sprecher auf der o.g. Konferenz, die vom 07.-09.03.2008 in der Humbold Universität stattfand.

 

In seinem wissenschaftlichen Beitrag zum Thema „Bilanz von 5 Jahren Besatzung“ am Samstag, den 08.03.2008, vertrat er vor allem drei Aussagen:

„Die Mitglieder eines Parlaments, die zur Zeit einer Besatzung gewählt werden, sind Marionetten.“


„Die Verfassung, die zur Zeit einer Besatzung geschrieben wird, ist eine Marionettenverfassung und somit rechtwidrig.“
„Die Regierung, die zur Zeit einer Besatzung gebildet wird, ist eine Marionettenregierung.“

 

Deshalb, meinte er, dass „der bewaffnete Widerstand gegen solche Marionettenregierung legitim sei“.

 

Ausgehend von diesen Aussagen eines Wissenschaftlers wie Herrn Prof. Paech und in Betracht der deutschen Geschichte nach dem zweiten Weltkrieg dürften wir uns fragen, was er damit meinte?

 

Meinte er mit diesen Aussagen etwa, dass:
Die Mitglieder des deutschen Parlaments und der Regierung, die 1949 gewählt wurden, Marionetten waren? Die deutsche Verfassung eine Marionettenverfassung sei?


Zu dieser Zeit befanden sich Armeen aus vier Nationen auf deutschem Boden. Die bis heute gültige Verfassung entstand unter der Präsenz dieser Mächte.
Da die Präsenz der fremden Armeen bis 1990 andauerte, sind dann nicht auch, im Sinne des Herrn Prof. Peach alle Regierungen bis zur Wiedervereinigung Marionetten gewesen.?

 

Nach der Logik des Herrn Prof. Paech wäre auch ein Widerstand der Nazis nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs völlig legitim gewesen, genau so wie jeder Angriff auf die Verfassung.

 

Mit seinem äußerst fragwürdigen Beitrag beleidigte Herr Prof. Paech das Irakische und das Deutsche Volk gleichermaßen. Er beleidigte sogar den Vorsitzender seiner eigenen Partei, denn Herr Lafontaine war ein Parlamentsmitglied vor 1990. War er etwa auch eine Marionette ?


Dürfen wir etwa Herrn Paech in der Zukunft als außenpolitischer Sprecher der Fraktion der Linken (die ehemalige Marionetten) nennen.

 

Zur irakischen Verfassung meinte er:
„Die irakische Verfassung ist westlich orientiert.
Der Irak kann nicht westlich orientiert regiert werden.“

 

Mit dieser Aussage stimmt Herr Prof. Paech mit den diktatorischen Herrschern in den arabischen Länder überein. Sie meinen nämlich, dass die Demokratie nicht gut für die arabischen Völker sei, um so ihr eigenes Regime zu legitimieren. Eine Logik, der sich Diktatoren aus aller Welt bedienen.


Mann muss zugeben, dass die irakische Verfassung in Punkten wie Menschenrechte, Minderheitenschutz sowie Meinungsfreiheit mit den westlichen Verfassungen vergleichbar ist.


Ist das ein Fehler?


Sollen die Iraker auf die guten Werte des Westens verzichten, weil arabische Alleinherrscher und Herr Prof. Paech damit nicht übereinstimmen sind?
Muss auf Demokratie und Meinungsfreiheit verzichtet, weil sie westlich ist ?

„Die Demokratie und die Parlamente, meine Brüder, sind die Religion der Ungläubigen und ihrer persönlichen Neigungen. Die Demokratie zu billigen, bedeutet ihre Religion anzunehmen, das heißt ihrer Glaubensgemeinschaft beizutreten und aus dem Islam auszutreten.“


(Online-Magazin der „al-Qaida im Zweistromland“ „Dhurwat al-Sinam“ 01. Februar 2005. VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG 2005 ,Seite 22).

„Schaut Euch die Ungläubigen an, wie Sie morgen wählen gehen und somit ihre fehlerhaften Gesetze über diejenigen von Allah stellen. Sie alle haben nicht anderes als den Tot und die ewige Qual im Höllenfeuer verdient.“


(Kommentar von einem anonymen Schreiber aus deutschsprachigen islamistischen Internetforen über die Bundestagswahl am 18. September 2005. VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG 2005 ,Seite 18).

 

 

 

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