Ausschließung von den Wahlen in Irak

Kurzer Überblick

 

AJC

Der Komitee für „Verantwortlichkeit und Gerechtigkeit“ wird „Accountability and Justice Committee“ (AJC) genannt. Sie ist der Nachfolgekomitee zum De-Baathifikations-Komitee.

 

IHEC

Das Unabhängige Oberste Wahlkomitee wird „The Independent High Electoral Commission – Iraq“ (IHEC) genannt.

 

 

Der Ablauf

Die AJC hat seit dem Anfang des Jahres nach und nach Namen von Personen und politischen Gruppen an das IHEC geschickt, damit diese von der Beteiligung an den Wahlen ausgeschlossen werden. Die ersten wichtigen Namen waren:


Nehru Abdul Karim al Kasenzan (Irakische Nationaleinheits- Bewegung)
Jamal Naser Al Karbouli (Die Nationale Bewegung für Reform und Entwicklung).
Saad Asem Aljanabi (Die Irakische Republikanische Bewegung).


Nach den Angaben von Herrn Faisal Allami, der Vorsetzender der AJC, wurde der Beschluss für die Ausschließung der Liste „Die Irakische Dialog Front“ von Herrn Saleh AlMutleg am 07.01.2010 von der AJC erlassen.


Am 09.01.10 sagte die IHEC, dass sie einen offiziellen Ersuchen von der AJC erhalten hatte, die Namen aller Kandidaten der ausgeschlossenen Listen und Parteien an die AJC zu senden.

Ihre Anzahl ist bis zum 09.01.10 auf 15 gestiegen.


Am 14.01.10 wurde bekannt gegeben, dass die AJC 70 Kandidaten aus der Liste von Herrn Bolani (der Innenminister) „Allianz der Einheit des Iraks“ ausschließen möchte.


Am 17.01.10 hat die AJC der IHEC eine Liste mit über 500 Kandidaten und 11 politischen Gruppen zugeschickt, die von den Wahlen ausgeschlossen werden sollen.


Am 20.01.10 wurde die Ausschließung von Herrn „Saleh Almutleg“ und Herrn „Nehro Muhamad Abdul Karim“ von der AJC noch mal bestätigt.


Am 20.01.10 wurde ein Gerücht verbreitet, dass das Ministerpräsidialamt die Arbeit mit den Beschlüssen der AJC stoppen will. Herr „Ali Alalaq“, der Generalsekretär des Ministerpräsidialamts, soll ein solches Dokument unterschieben haben.

 

 

Die rechtliche Grundlage

Das Irakische Bundesgericht hat eine neue Erklärung für das §7 der irakischen Verfassung veröffentlicht. Diese ist die rechtliche Grundlage für die Ausschließung mancher Personen und politischen Bewegungen. In dieser Erklärung wird eindeutig verboten :
die Mitgliedschaft in der Baath-Partei,
das Werben für sie oder ihre Persönlichkeiten oder Symbolen,
die Äußerung von Bewunderung für sie oder für ihre Taten
die Äußerung, die ihre Taten entschuldigt,
egal unter welchem Namen oder Umstand.

 

Der politische Hintergrund

Auf die Frage, warum die AJC gerade jetzt kurz vor den Wahlen, manche Persönlichkeiten und politischen Gruppen ausschließen will, antwortet eine Quelle aus der AJC, dass diese erst jetzt die nötigen Informationen über die Personen und politischen Bewegungen bekommen könnte.

Weiter sagte die Quelle, dass die AJC ein unabhängiger Komitee sei und mit den politischen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien nichts zu tun hätte.



 

 

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